Allgemeine Geschäftsbedingungen der news and numbers GmbH

 

Grundsätze der Zusammenarbeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) der Firma news and numbers GmbH (im Folgenden „Agentur“ genannt) dienen dem Zweck, Rechte und Pflichten sowohl der Agentur als auch ihres Auftraggebers festzulegen.

Die Agentur geht davon aus, dass beide Seiten in vertrauensvoller und erfolgsorientierter Weise zusammenarbeiten, eventuell entstehende Streitigkeiten im Wege des Kompromisses mit dem Ziel der weiteren partnerschaftlichen Zusammenarbeit lösen und juristische Auseinandersetzungen vermeiden.

Diese AGB sind Bestandteil aller Dienstleistungs- und/oder Werkverträge, die die Durchführung von Aufträgen im Bereich der Kommunikationsberatung, Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit, Public Relations mit Dritten zum Gegenstand haben.

Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags weitere Unter-Aufträge zu erteilen. Sollte dies mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, ist im Vorfeld der Beauftragung die Zustimmung des jeweiligen Kunden einzuholen.

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen zur Erfüllung des Auftrags an seinem Geschäftssitz ein ungestörtes, dem raschen Fortgang der Konzeptions-, Entwurfs- und Ausführungsarbeiten förderliches Arbeiten erlauben. Er sorgt darüber hinaus dafür, dass der Agentur auch ohne seine ausdrückliche Aufforderung alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Auftragserfüllung bekannt werden.

1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf alle geschäftlichen Beziehungen zwischen der news and numbers GmbH und ihren Kunden anzuwenden. Diese AGB gelten auch dann, wenn die Agentur Aufträge in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers annimmt. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt die Agentur nicht an, es sei denn, sie stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu.

2 Zustandekommen des Vertrages

Eine erste Besprechung am Sitz der Agentur ist für den Auftraggeber in der Regel kostenlos. Wenn die Besprechung nicht am Sitz der Agentur stattfindet, werden dem Auftraggeber Reise- und Übernachtungskosten in Rechnung gestellt. Wenn vertraglich nicht anders vereinbart, wird dem Auftraggeber der effektive Zeitaufwand dann in Rechnung gestellt, wenn die Besprechung eine umfassende Beratung beinhaltet. Umfassend ist die Beratung bereits dann, wenn ihr Anteil an der Besprechung mindestens eine Stunde beträgt. Soweit die Agentur entgeltfreie Leistungen und Dienste erbringt, können diese jederzeit ohne Vorankündigung eingestellt werden, ohne dass dem Auftraggeber irgendwelche Minderungs-, Ersatz- und/oder Schadensersatzansprüche gegenüber der Agentur zustehen.

An sämtlichen Angebotsunterlagen (Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Konzepten, Skizzen, Entwürfe sowie sonstigen Unterlagen) behält sich die Agentur Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Agentur.

Ein Vertrag kommt erst durch eine von der Agentur ausgehende schriftliche Bestätigung über die Auftragsannahme per E-Mail, Fax oder Brief an den Auftraggeber zustande. Da die für den Auftraggeber erstellten Leistungen auf die individuelle Situation bzw. Person des Auftraggebers abgestimmt sind, ist ein Widerrufsrecht nach § 312 d Abs. 4 BGB ausgeschlossen.

3 Lieferung

Die vom Auftraggeber angeforderten Leistungen werden entsprechend dem Wunsch des Auftraggebers per E-Mail, Telefax, Post oder sonstige Kommunikationswege an dessen Lieferadresse zugestellt. Dienstleistungen werden nach Absprache vor Ort oder an einem vom Auftraggeber bezeichneten Ort erbracht. Dafür können zusätzliche Kosten entstehen.

4 Ausführungsfristen und Gewährleistung

Die Agentur ist bestrebt, die vereinbarten Lieferfristen einzuhalten. Sie haftet für verspätete Lieferung nur, wenn sie ein Verschulden trifft. Dies ist insbesondere nicht gegeben, wenn der Auftraggeber bei fristgerechter Lieferung von Texten oder Unterlagen noch Änderungswünsche gegenüber der Agentur anmeldet. Der Auftraggeber hat das Recht auf Nachbesserung. Der Anspruch der Agentur auf Vergütung bleibt hiervon unberührt. Mängel sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Mängelrügen aufgrund sprachlicher, künstlerischer oder redaktioneller Gestaltung sind dabei ausgeschlossen.

5 Urheberrecht

Die Agentur überträgt dem Auftraggeber bei Medien der internen oder externen Kommunikation nach der vollständigen Bezahlung der erbrachten Leistungen alle übertragbaren urheberrechtlich und sonstigen Befugnisse zur Veröffentlichung. Bei allen anderen Tätigkeitsfeldern räumt die Agentur dem Auftraggeber das Nutzungsrecht an den erstellten Texten, Materialien oder Unterlagen insoweit ein, als der Auftraggeber die von der Agentur gelieferten Daten in der zu Beginn des Vertragsverhältnisses vereinbarten Publikation veröffentlichen bzw. bei Reden mündlich vortragen kann. Darüber hinausgehende Nutzungsrechte sind gesondert schriftlich zu vereinbaren. Für seitens der Agentur gelieferte Inhalte sichert sie die Freiheit von Nutzungsrechten Dritter zu.

6 Haftung

(1) Die Agentur haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Agentur haftet für die Verletzung von Nutzungsrechten Dritter nur insoweit, als sie die in Rede stehenden Inhalte selbst zugeliefert hat.

(2) Die Agentur haftet nicht für Versäumnisse oder eine verspätete Erfüllung von Vertragspflichten, wenn diese auf Ursachen höherer Gewalt oder auf Ursachen zurückzuführen sind, auf die die Agentur keine Einflussmöglichkeit hat.

7 Vergütung

Die Höhe der Vergütung wird zwischen Auftraggeber und Agentur individuell vereinbart. Es wird grundsätzlich in Stundensätzen basierend auf einem Acht- Stunden-Tag abgerechnet. Reisetage werden mit 70 Prozent des Tagessatzes veranschlagt. Das vereinbarte Honorar versteht sich zuzüglich Reisekosten, Nebenkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer (Stand 10.09.2019: 19 bzw. 7 Prozent)

Die im Kostenvoranschlag bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde gelegten Daten unverändert bleiben. Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber für die Durchführung des Auftrages erforderlich sind, werden die entstehenden Kosten und Spesen vom Auftraggeber erstattet. Sind auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers oder aufgrund einer von ihm zu vertretenden Verzögerung Arbeitszeiten am Wochenende oder an Werktagen nach 21 Uhr erforderlich, so erhöhen sich die vereinbarten Stundensätze um 30 Prozent. Die Agentur ist berechtigt, Leistungen Dritter, die sie auf eigenen Namen, aber zur Erfüllung des Auftrags des Auftraggebers bezieht, mit einem Aufschlag von 12,5 Prozent der nachgewiesenen Drittkosten zu berechnen (Agenturprovision).

8 Bezahlung

Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Vergütung sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Sollte der Rechnungsbetrag nach dem in der ersten Mahnung genannten Zahlungsziel nicht beglichen sein, werden Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. gem. §§ 288, 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Arbeitsschritte umfassen, ist die Agentur berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen.

9 Datenschutz

Die vom Auftraggeber überlassenen Daten werden von der Agentur nur zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben gespeichert und jederzeit vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Insbesondere werden die Regeln der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beachtet. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, alle ihnen bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse geheim zu halten. Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranziehen verpflichten sich diese zur gleichen Sorgfalt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Zusammenarbeit hinaus. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gibt die Agentur, soweit dies gewünscht wird, alle überlassenen Informationsmaterialien des Auftraggebers an ihn zurück.

10 Pflichten und Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das der Agentur zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheberrechts- und Copyright- Verletzungen zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright- Verletzungen, die aus einer Verletzung dieser Verpflichtung resultieren, gehen zulasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt – vorbehaltlich der Regeln in § 5 – allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt die Agentur von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen Materials gegen die Agentur geltend machen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag oder diesen AGB die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt zudem die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

11 Impressum

Die Agentur kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf ihr Unternehmen hinweisen. Ferner kann die Agentur den Auftraggeber in ihre Referenz-Liste aufnehmen.

12 Schlussbestimmungen

Sämtliche Änderungen, Ergänzungen oder Abreden in Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in Schriftform niederzulegen.

Mündliche Absprachen sind daher gegenstandslos. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist für beide Seiten der Sitz der Agentur. Für die auf der Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge sowie für die aus ihnen abzuleitenden Ansprüche gilt allein das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle jeder unwirksamen Bestimmung tritt einem dem Zweck der Vereinbarung entsprechenden oder zumindest nahekommenden Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Ebenso verhält es sich bei Unvollständigkeiten.

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